Modellbaugemeinschaft Hall in Tirol

Flugplatz  / Anfahrtsplan  /  Flugplatzordnung


Unser Flugplatz befindet sich in Heiligkreuz, einem Ortsteil der Stadt Hall in Tirol, westlich der Pfarrkirche Heiligkreuz.

Die Zufahrt erfolgt über die Thaurer Straße bzw. über die Straße Rumer Steig.

 

Die Graspiste, sie ist West-Ost ausgerichtet, weist eine Länge von 80 Metern und eine Breite von 15 Metern auf.

Vorbereitungs- und Zuschauerbereich sind durch ein Sicherheitsnetz von der Piste getrennt.

 

Am Clubhaus stehen 10 Anschlüsse für Ladegeräte mit 12 Volt zur Verfügung.

Parkmöglichkeiten gibt es innerhalb des Fluggeländes

 

 

Flugplatzordnung

 

I. Berechtigung

Das Fluggelände darf ausschließlich von Mitgliedern der Modellbaugemeinschaft Hall (kurz MBG - Hall genannt) benutzt werden.

Zuwiderhandelnde haben mit einer Besitzstörungsklage zu rechnen.

Das Betreiben von ferngesteuerten Modellflugzeugen auf diesem Gelände ist ausschließlich Mitgliedern der MBG Hall mit gültiger Registrierung, Kompetenznachweis und mit der jeweils gültigen Berechtigungskarte vorbehalten.

Jedes Flugmodell ist mit einer Registrierungsnummer zu versehen.

Die Weitergabe der Berechtigungskarte ist verboten.

 

Kinder / Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ein Flugmodell nur mit einer Person mit Kompetenznachweis steuern.

 

Gastflieger dürfen nur mit besonderer Einzelbewilligung des Obmannes bzw. dessen Stellvertreters die Einrichtungen des Modellflugplatzes für die Zeit der Bewilligung benutzen bzw. Flugmodelle betreiben.

 

 

II. Haftung

Die Modellbaugemeinschaft Hall übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Benützung des Flugplatzes und dessen Einrichtungen sowie bei dem Betrieb von Flugmodellen entstehen. Es haftet immer der Verursacher des jeweiligen Schadens. Eltern haften für Ihre Kinder.

 

III. Zufahrt

Die Zufahrt zum Fluggelände ist nur mit Schrittgeschwindigkeit auf dem nordwestlich der Piste angelegten Weg gestattet. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf der Wiese nördlich der Clubhütte abgestellt werden. Das Befahren der Landepiste mit Fahrzeugen ist strengstens verboten.

 

IV. Lärmschutz

Basierend auf der Lärmschutzverordnung der Stadt Hall dürfen auf dem Fluggelände ausschließlich Modellflugzeuge ohne Antrieb oder mit einem leisen Elektroantrieb betrieben werden.

Ausdrücklich verboten ist daher der Betrieb von Flugmodellen jeder Art die mit einem Verbrennungsmotor, einer Turbine, sowie mit E-Motoren angetriebenen Druckluftschrauben ohne Getriebe bzw. Impellern ausgerüstet sind.

Der Vorstand behält sich zudem vor, Flugmodelle mit außergewöhnlicher Lärmentwicklung mit einem Flugverbot zu belegen.

 

Von 12:00 bis 13:00 ist der Betrieb von Modellflugzeugen mit Elektroantrieb verboten.

 

 

V. Flugbetrieb

 

 

Motorflieger dürfen nur mit einem Akku bis maximal 3S (Ausnahme Schleppmaschinen) betrieben werden.

 

Drohnen und Hubschrauber dürfen nur bis zu einem Maximalgewicht von 250 g geflogen werden.

 

Der Flugbetrieb  ist auf kameradschaftlicher Basis so zu gestalten, dass einzelne Personen oder Interessensgruppen das Fluggelände nicht über einen längeren Zeitraum  für sich allein in Anspruch nehmen sollten.

Der Hobbyflugbetrieb hat im Normalfall Vorrang vor dem Trainingsbetrieb von Interessensgruppen. 

Nicht  im Betrieb befindliche  Modellflugzeuge sind nördlich der Landepiste abzustellen.

 

Es besteht ein striktes Flugverbot über bewohntem Gebiet = Siedlungsbereich Heiligkreuz sowohl östlich als auch nördlich des Flugplatzes (am Luftbild deutlich gekennzeichnet).

 

Steigflüge mit Seilwinde, Gummiseil, Elektroantrieb und Seglerschlepp nördlich der Landepiste bzw. nördlich der Windenlinie sind verboten.

Ebenso untersagt  sind Tiefflüge und  Speedüberflüge über Personen, die sich auf der Landepiste, auf dem Weg südlich der Landepiste und auf den angrenzenden Feldern befinden.

 

Sollten auf den angrenzenden Feldern Arbeiten durchgeführt werden, so ist dieser Bereich großräumig zu meiden.

 

Auf dem gesamten Modellfluggelände und auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen dürfen keine Abfälle, wie gerissene Seile samt Zubehör, Modellflugzeugteile oder sonstige persönliche Dinge hinterlassen werden.

Zur Schonung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sind Außenlandungen und sonstige Aktivitäten auf diesen zu vermeiden.

  

 

VI. Sanktionen bei Nichteinhaltung der Platzordnung

Bei Nichteinhaltung der Flugplatzordnung kann der Vorstand folgende Sanktionen verhängen:

Verwarnung – zeitlich begrenztes Flugverbot - Ausschluss aus dem Verein.

 

 

VII. Aufruf an alle Mitglieder der MBG Hall

Um die Ordnung auf dem Fluggelände und damit die Akzeptanz der Anrainer auch weiterhin zu erhalten, ist jedes Vereinsmitglied angehalten, sich an die Platzordnung zu halten.

Der Vorstand ersucht, eventuelle Verstöße gegen die Platzordnung oder sonstige Unregelmäßigkeiten auf dem Fluggelände an diesen zu melden.

 

 

VIII. Flughöhe

Die maximale  erlaubte Flughöhe für Modellflugzeuge ist  lt. Luftfahrtgesetz            

120 Meter über Grund.

 

Zu unterlassen ist ein Überfliegen der Apfelplantage westlich des Flugplatzes unter einer Höhe von 50 Metern.

 

Bei offiziellen Wettbewerben ist bei der Austrocontroll in Innsbruck  über den Landessektionsleiter ein Ausnahme Genehmigung für eine maximale Flughöhe von 300 Meter über Grund möglich und muss schriftlich eingeholt werden.

 

 

IX. Ausnahmeregelungen

Bei offiziellen Veranstaltungen der MBG Hall können die o.a. Regelungen betreffend Berechtigung, Lärmschutz und Flugbetrieb entsprechend angepasst werden.

 

Der Vorstand